Gewerbesteuer-Hebesatz Rot am See

Rot am See im Kreis Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) hat 5.567 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

340 %
Hebesatz Gewerbesteuer
380 %
Grundsteuer B
400 %
Grundsteuer A
62.
Platz von 1.101 in Baden-Württemberg (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 340 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Rot am See rund 11.900 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 340 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Baden-Württemberg liegt bei 360 %. Rot am See liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Schwäbisch Hall)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Schwäbisch Hall 390 % 460 %
Crailsheim 375 % 420 %
Gaildorf 350 % 450 %
Ilshofen 350 % 390 %
Mainhardt 380 % 410 %
Schrozberg 355 % 400 %
Satteldorf 360 % 380 %
Obersontheim 350 % 400 %
Blaufelden 345 % 400 %
Rosengarten 350 % 430 %
Frankenhardt 350 % 410 %
Vellberg 350 % 390 %

Zuständig für Rot am See

Finanzamt
Finanzamt Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim
Bahnhofstr., 74502 Schwäbisch Hall
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Postleitzahlen
74585
Ortsteile
Beimbach, Bemberg, Brettenfeld, Brettheim, Buch, Hausen am Bach, Hegenau, Herbertshausen, Heroldhausen, Hertershofen, Hilgartshausen, Kleinansbach, Kleinbrettheim, Kühnhard, Lenkerstetten, Musdorf, Niederwinden, Oberndorf, Oberwinden, Reinsbürg, Reubach, Rot am See, Weikersholz, Werdeck

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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