Gewerbesteuer-Hebesatz Rosengarten

Rosengarten im Kreis Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) hat 5.291 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

350 %
Hebesatz Gewerbesteuer
430 %
Grundsteuer B
370 %
Grundsteuer A
340.
Platz von 1.101 in Baden-Württemberg (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Rosengarten rund 12.250 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 350 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Baden-Württemberg liegt bei 360 %. Rosengarten liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Schwäbisch Hall)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Schwäbisch Hall 390 % 460 %
Crailsheim 375 % 420 %
Gaildorf 350 % 450 %
Ilshofen 350 % 390 %
Mainhardt 380 % 410 %
Schrozberg 355 % 400 %
Satteldorf 360 % 380 %
Rot am See 340 % 380 %
Obersontheim 350 % 400 %
Blaufelden 345 % 400 %
Frankenhardt 350 % 410 %
Vellberg 350 % 390 %

Zuständig für Rosengarten

Finanzamt
Finanzamt Schwäbisch Hall
Bahnhofstr., 74502 Schwäbisch Hall
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Postleitzahlen
74536, 74538
Ortsteile
Raibach, Rieden, Rosengarten, Sanzenbach, Tullau, Uttenhofen, Westheim

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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