Juristische Person

Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.

Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können. Dabei handelt es sich nie um Menschen, welche rechtlich als natürliche Personen bezeichnet werden. Juristische Personen sind die Kapitalgesellschaften GmbH und AG.

Hinweis:

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