Gewerbesteuer-Hebesatz Sprendlingen

Sprendlingen im Kreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) hat 4.283 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

400 %
Hebesatz Gewerbesteuer
400 %
Grundsteuer B
365 %
Grundsteuer A
1.957.
Platz von 2.294 in Rheinland-Pfalz (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Sprendlingen rund 14.000 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 400 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz liegt bei 377 %. Sprendlingen liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Mainz-Bingen)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Ingelheim am Rhein 310 % 80 %
Bingen am Rhein 390 % 450 %
Nieder-Olm 380 % 365 %
Budenheim 380 % 365 %
Nierstein 390 % 365 %
Bodenheim 373 % 377 %
Oppenheim 400 % 400 %
Gau-Algesheim 375 % 365 %
Nackenheim 373 % 427 %
Stadecken-Elsheim 380 % 365 %
Ober-Olm 365 % 365 %
Waldalgesheim 365 % 365 %

Zuständig für Sprendlingen

Finanzamt
Finanzamt Bad Kreuznach
Ringstr., 55541 Bad Kreuznach
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen
Postleitzahlen
55572, 55573, 55576
Ortsteile
Sprendlingen

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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