Gewerbesteuer-Hebesatz Bissingen

Bissingen im Kreis Dillingen a.d.Donau (Freistaat Bayern) hat 3.707 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

330 %
Hebesatz Gewerbesteuer
350 %
Grundsteuer B
450 %
Grundsteuer A
668.
Platz von 2.056 in Freistaat Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 330 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Bissingen rund 11.550 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 330 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 342 %. Bissingen liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Dillingen a.d.Donau)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Dillingen a.d.Donau 320 % 350 %
Lauingen (Donau) 350 % 410 %
Wertingen 350 % 450 %
Gundelfingen a.d.Donau 320 % 385 %
Höchstädt a.d.Donau 330 % 385 %
Buttenwiesen 320 % 400 %
Syrgenstein 300 % 350 %
Holzheim 300 % 340 %
Wittislingen 330 % 330 %
Bachhagel 300 % 350 %
Blindheim 350 % 350 %
Finningen 320 % 320 %

Zuständig für Bissingen

Finanzamt
Finanzamt Dillingen
Schloßstr., 89401 Dillingen
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Schwaben
Postleitzahlen
86656, 86657, 86659
Ortsteile
Bissingen, Buch, Buggenhofen, Burgmagerbein, Diemantstein, Fronhofen, Gaishardt, Göllingen, Hochstein, Kesselostheim, Leiheim, Oberliezheim, Oberringingen, Reimertshof, Stillnau, Thalheim, Unterbissingen, Unterringingen, Warnhofen, Zoltingen

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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